Nachbarschaftshilfe bedeutet, pflegebedürftige Personen - ohne eigenes Verwandtschaftsverhältnis bis zum zweiten Grad und ohne gemeinsamen Haushalt - durch Betreuungs- und Entlastungsmaßnahmen bei der Bewältigung ihres täglichen Lebens zu unterstützen und zu entlasten, um ihre Lebensqualität und Selbstständigkeit zu erhalten. Diese Angebote sind eine Tätigkeit im freiwilligen bürgerschaftlichen Engagement und keine Dienstleistung.
Um als anerkannter Nachbarschaftshelfer tätig zu werden, ist der Nachweis eines abgeschlossenen Nachbarschaftshelfer-Pflegekurses nach §45 SGB XI erforderlich.
Kurs-Inhalte:
Dauer: 5 Module á 2UE (gesamt 10 UE). Der Kurs wir an 2 aufeinanderfolgenden Tagen (je 5 UE) angeboten.
Kosten: Die Kosten hierfür übernimmt Ihre Pflegekasse. Wenn Sie bei einer Pflegekasse versichert sind, deren Sitz nicht in Sachsen liegt, sollten Sie unbedingt vor der Kursteilnahme mit der eigenen Pflegekasse die Übernahme der Kurskosten sowie die Möglichkeit der Anerkennung abklären.
Spätestens alle drei Jahre müssen anerkannte Nachbarschaft-Helfer einen Aufbaukurs (2 x 90 Minuten) besuchen, um anerkannt zu bleiben.
Bitte fragen Sie unter ausbildung@drkmuldental.de an, wann der nächste Nachbarschafts-Helfer-Aufbaukurs geplant ist.