Was kostet die Beratung in der Kontaktstelle?
Unsere Beratungs- und Vermittlungsleistungen sind für Sie vollständig kostenfrei. Als gemeinnütziger Wohlfahrtsverband stehen wir Ihnen neutral und unterstützend zur Seite.
Wie wird die Nachbarschaftshilfe finanziert?
Pflegebedürftige Personen ab Pflegegrad 1 haben monatlich Anspruch auf den gesetzlichen Entlastungsbetrag der Pflegekasse in Höhe von 125 € (§ 45b SGB XI). Dieser Betrag ist zweckgebunden und kann direkt für die Aufwandsentschädigung von anerkannten Nachbarschaftshelfern genutzt werden. Wir übernehmen die Abrechnung für Sie!
Gibt es die Unterstützung auch für Kinder und Jugendliche?
Ja, absolut. Pflegebedürftigkeit betrifft nicht nur Senioren. Unsere Angebote der Nachbarschaftshilfe und Selbsthilfe richten sich ausdrücklich auch an Familien mit Kindern, die einen Pflegegrad, Entwicklungsverzögerungen oder chronische Erkrankungen haben.
Ich bin nicht mobil – wie kann ich das Angebot nutzen?
Niemand muss am Weg scheitern. Wir bieten Beratungsgespräche auch vor Ort (z.B. in unseren Außenstellen wie Grimma oder direkt bei Ihnen zu Hause) an. Für die Teilnahme an Veranstaltungen oder Selbsthilfegruppen können wir zudem den DRK-Fahrdienst einbinden oder digitale Treffen ermöglichen.










