1. Wenn Sie die Elternbeiträge selbst zahlen, unterbrechen Sie diese Zahlung bitte für den Monat April 2020 und überweisen uns kein Geld.
2. Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen Sie gar nichts unternehmen. Wir buchen die Beiträge im April dann einfach nicht ab.
3. Wenn das Jugendamt die Zahlung Ihrer Beiträge voll übernimmt, müssen Sie ebenfalls nicht tätig werden.
4. Wenn das Jugendamt Ihre Beiträge anteilig übernimmt, brauchen Sie im April Ihren Eigenanteil auch nicht zu zahlen. Wir buchen keine Beträge von Ihrem Konto. Sollten Sie Ihren Anteil selbst überweisen, dann können Sie dies für den Monat April aussetzen.
Diese Regelungen gelten für ALLE Eltern, d.h. auch für die, deren Kinder in der Notbetreuung betreut werden.Sollten Sie Fragen haben, kommen Sie gern auf uns zu.
Ansonsten wünschen wir Ihnen weiterhin beste Gesundheit und ein angenehmes Wochenende!Liebe GrüßeDaniel Kemp & Berit Mühl